Interview mit Lasse Schulze über Gründungszuschuss für VA’s – Podcastfolge 004

Gründungszuschuss

Der Sprung in die Selbständigkeit geht für die meisten virtuellen Assistenten mit der bangen Frage einher, ob sie insbesondere die ersten Monate der Selbständigkeit finanziell bewältigen können.

Gründungszuschuss

In der heutigen Podcastfolge spricht Personal Coach, Freelancer und Gründungsberater Lasse Schulze über die Möglichkeiten für einen Gründungszuschus und verrät Tipps und Tricks aus seiner Beratungstätigkeit.

Lasse hat Wirtschaftspsychologie studiert und war in der Personalentwicklung tätig. Die starren Strukturen ließen jedoch wenig Spielraum, sich im Job zu entfalten und Ideen umzusetzen. Das führte zu immer größerer Unzufriedenheit und letztlich nach einem Burnout zu der Erkenntnis, dass sich etwas Grundlegendes ändern muss.

Heute unterstützt Lasse mit seinem Unternehmen Happy New Work Menschen mit dem Wunsch nach beruflicher Veränderung auf ihrem Weg in ein erfülltes Arbeitsleben. Viele Menschen spüren, dass sie unglücklich in ihrer beruflichen Situation sind, finden aber aus eigener Kraft keinen Weg hinaus.

Genau dort setzt Lasse an und zeigt Schritt für Schritt Möglichkeiten für eine Veränderung auf. Lasse ist selbst den Weg aus der Festanstellung in die Selbständigkeit gegangen. Aus seinem Know-how im Personalbereich und dem häufigen Wunsch seiner Kunden nach einer selbständigen Tätigkeit hat sich schließlich die Gründungsberatung entwickelt.

Unter anderem hilft Lasse Gründungswilligen beim Antrag für einen Gründungszuschuss, der die ersten Monate der Selbständigkeit in finanzieller Hinsicht sehr erleichtern kann.

Was ist eigentlich ein Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützungsleistung der Agentur für Arbeit  für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit.

Als Grundvoraussetzung musst Du also zunächst arbeitslos gemeldet sein und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, der noch mindestens fünf Monate besteht. Darüber hinaus muss man zuvor mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Wenn das zunächst auch nach schwierigen Bedingungen klingt, lohnt es sich dennoch den Prozess bei der Agentur für Arbeit zu durchlaufen. Denn wenn der Antrag bewilligt wird, erhält man sechs Monate lang einen Zuschuss, der nach dem persönlichen Satz des ALG I individuell berechnet wird.

Zusätzlich gibt es noch eine Sozialversicherungspauschale zur Kostendeckung Deiner selbständigen Krankenversicherung. Der Gründungszuschuss ist steuerfrei, wird nicht mit Einnahmen verrechnet und muss auch nicht zurückgezahlt werden.

Wer hat Anspruch auf einen Gründungszuschuss?

Zunächst einmal gibt es für den Gründungszuschuss keinen Rechtsanspruch, sondern er ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit. Auf dem Weg zum Antrag und zur Bewilligung sind daher leider noch ein paar Stolpersteine zu bewältigen.

Grundsätzlich hat der Vermittlungsvorrang in eine Festanstellung immer Priorität. Ein Antrag wird also überhaupt erst möglich, wenn man nachweislich nicht in eine Festanstellung vermittelbar ist.

Für die meisten Gründungswilligen ist das die größte Hürde, aber sie ist nicht unüberwindbar. Wenn man eine gewisse Anzahl von Absagen auf Bewerbungen vorlegen kann, reicht das häufig schon aus.

Natürlich ist der Vermittlungsvorrang in einigen Berufen leichter umzusetzen als in anderen. Daher befürchten vor allem gründungswillige virtuelle Assistenten eine Ablehnung für den Gründungszuschuss schon aufgrund der Berufsbezeichnung.

Selbstverständlich muss Du Deiner Verpflichtung nachkommen und Dich auf passende Stellenangebote bewerben. Du hast jedoch nach einem Vorstellungsgespräch genau wie Dein potentieller Arbeitgeber ein Entscheidungsrecht. So kannst Du eine Anstellung beispielsweise ablehnen, wenn ihr euch über das Gehalt nicht einig werden könnt oder es menschlich nicht passt.

Allerdings hängt die Entscheidung über den Gründungszuschuss leider auch individuell vom Wohlwollen des zugeteilen Vermittlers bei der Agentur für Arbeit ab. Keinesfalls sollte man bereits beim Erstgespräch vom Gründungswunsch sprechen, denn das kann einem schnell zum Verhängnis werden. Auch sollte man immer eine positive Gesprächsbasis schaffen und sich kooperativ und offen gegenüber den Vorschlägen des Beraters zeigen.

Wie es nach dem Antrag weitergeht

Erstes Ziel ist es, den Antrag für einen Gründungszuschuss überhaupt von der Agentur für Arbeit zu erhalten. Wenn dieses Hindernis überwunden ist und der Antrag auch genehmigt wurde, geht es in die nächste Runde.

In der Gründungsberatung und den Online-Kursen, in seinem Podcast und auf seiner Website bietet Lasse detailliertes Hintergrundwissen zum Gründungszuschuss, aber auch zu Weiterentwicklung, neuen Arbeitswelten und zum Businessplan. Für die Ausarbeitung, Überprüfung und fachkundige Stellungnahme des Businessplans kooperiert Lasse außerdem eng mit einer Wirtschafts- und Finanzberatung.

Weitere Infos und einen tollen Rabatt für den Onlinekurs zum Gründungszuschuss findet Ihr unten in den Shownotes. Lasst Euch nicht abschrecken, sondern durchlauft den Prozess, wenn ihr die Grundvoraussetzungen erfüllt.

In dieser Podcastfolge reden wir darüber:

  • Welche Voraussetzungen Du für einen Gründungszuschuss benötigst
  • Was der Vermittlungsvorrang bedeutet
  • Wie Du bei der Antragstellung strategisch vorgehst
  • Wo Du Hilfe und Unterstützung für Deine Gründung findest

Die vierte Podcastfolge kannst Du hier hören:

 

Shownotes

Lasses Facebook Seite Happy New Work

Lasses Homepage Happy New Work

Sein Podcast Happy New Work

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2 Kommentare zu „Interview mit Lasse Schulze über Gründungszuschuss für VA’s – Podcastfolge 004“

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